Kosten

Die Abrechung erfolgt anhand der GoÄ/Gebührenordung für Ärzte.
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Kosten der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung durch die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen möglich, am Ehesten dann, wenn eine große Dringlichkeit besteht und unzumutbare Wartezeiten bei anderen Therapeuten bestehen.
Coaching und Sportpsychologisches Trainig/Mentaltraining ist eine Beratungsleistung,
die nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden kann.